»Wenn Seehofer meint, offenen Rechtsbruch betreiben zu müssen, darf er sich nicht wundern, entsprechenden Gegenwind zu bekommen«, so Jürgen Faulmann, PETA-Kampagnenleiter, der vor dem Ministerium die Maurerkelle schwang. Art. 20a des Grundgesetzes, in dem der Tierschutz im Jahre 2002 mit den Stimmen der jetzigen Koalitionäre von CDU/CSU und SPD als Staatsziel verankert wurde, verbietet ein Zurückfallen von Tierschutzstandards hinter den Stand 2002. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1999 die Batteriehaltung für verfassungswidrig erklärt.
In den Hühner-Käfigen, von der Lobby der Massentierhalter auch irreführend »Kleinvolieren« genannt, werden die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundbedürfnisse der Hühner (Scharren, Picken, geschützte Eiablage, ungestörtes Ruhen, Staubbaden, Aufbaumen und Flügelschlagen) nicht erreicht Dies bestätigt jetzt sogar ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg.
|